"Die Voraussetzung für Wissen ist die Neugier." Jacques-Yves Cousteau
Erteilung der Sachkunde nach §11 Abs. 1 Nr. 8 f TSchG durch das Landratsamt Roth sowie Landratsamt Nürnberger Land in Hersbruck/Lauf.
(Erlaubnis um Hunde für Dritte auszubilden oder die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter anzuleiten.)