Hundetraining | Nürnberg
mobiles Hundetraining und Verhaltensberatung für Menschen und Hunde

"Die Voraussetzung für Wissen ist die Neugier." Jacques-Yves Cousteau

Erteilung der Sachkunde nach §11 Abs. 1 Nr. 8 f TSchG durch das Landratsamt Roth sowie Landratsamt Nürnberger Land in Hersbruck/Lauf.
(Erlaubnis um Hunde für Dritte auszubilden oder die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter anzuleiten.) 





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